Eigene Bilder statt Bilddatenbank.
Bilder aus der Datenbank erkennt jeder: dieselben lächelnden Menschen auf tausend Websites. Eigene Bilder zeigen den echten Betrieb und tragen die eigene Marke. Bei Foto, Film und Drohne gelten allerdings Regeln, die kein Engagement verschieben kann, deshalb steht die Gegenüberstellung zuerst.
01Zugesagt und nicht zugesagt
| Zugesagt: Bilder in der Linie der Marke, vom Konzept bis zur Bearbeitung | Nicht zugesagt: Bildersammlungen ohne Zweck. Fotografiert wird für Verwendungen, die vorher benannt sind, vom Shop bis zur Broschüre. |
|---|---|
| 01Zugesagt: Produktfotos, freigestellt und farbecht für Shop und Katalog | Nicht zugesagt: Farbtreue jenseits der Technik. Bildschirme der Kunden zeigen, was sie wollen, gesteuert wird bis zum Druckprofil. |
| 02Zugesagt: Aufnahmen mit Einwilligung der abgebildeten Menschen | Nicht zugesagt: Bilder von Personen ohne deren dokumentiertes Einverständnis. Das Recht am eigenen Bild gilt auch im Betrieb. |
| 03Zugesagt: Aufnahmen, die das Recht am eigenen Bild und fremdes Eigentum achten | Nicht zugesagt: heimliche Aufnahmen. Wer den höchstpersönlichen Lebensbereich eines anderen aufnimmt, macht sich nach § 201a StGB strafbar, und das gilt für jede Kamera, auch für die an der Drohne. |
| 04Zugesagt: Nutzungsrechte, die beim Kunden liegen, schriftlich | Nicht zugesagt: Rechte an Dingen Dritter. Fremde Marken, Kunstwerke und Gebäude mit Schutzrechten im Bild klärt der Einzelfall. |
02Warum diese Grenzen
-
01
Bildrechte sind Betriebsrisiken
Ein Foto ohne Einwilligung, eine Drohnenaufnahme über fremdem Grund: Aus schönen Bildern werden Abmahnungen. Die Regeln werden deshalb vor der Aufnahme geklärt, mit schriftlichen Einwilligungen und dokumentierten Erlaubnissen, nicht hinterher mit Anwälten.
-
02
Die Drohne fliegt im Regelwerk
Für gewerbliche Drohnenflüge gelten Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, Kompetenznachweis, eine Haftpflicht, die den gewerblichen Einsatz einschließt, und je nach Ort eine Genehmigung. Dazu kommen ständige Sichtverbindung und das Verbot des Nachtflugs ohne Zulassung. Diese Nachweise liegen vor der Zusage vor, nicht danach. Ein Flug, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, findet nicht statt, das schützt am Ende den Auftraggeber, unter dessen Namen die Bilder erscheinen.
-
03
Ehrliche Bilder altern besser
Inszenierung bis zur Unkenntlichkeit rächt sich beim ersten Besuch im echten Betrieb. Gezeigt wird der Betrieb von seiner besten Seite, aber es bleibt seine. Diese Grenze ist gestalterisch, nicht rechtlich, und sie ist genauso fest.
03Was innerhalb der Grenzen entsteht
- Produktfotografie für Shop, Katalog und Presse.
- Betriebs- und Teamporträts, die Menschen zeigen, wie sie sind.
- Drohnenaufnahmen von Gelände, Gebäuden und Baufortschritt.
- Imagefilm, der den Betrieb in Minuten vorstellt.
- Anleitungs- und Produktvideos, einmal gedreht, tausendmal erklärt.
- Bildbearbeitung und Aufbereitung des vorhandenen Bestands.
04Woran ein Vorhaben scheitert, bevor es beginnt
- Bilder von Mitarbeitern, die nicht gefragt werden sollen. Ohne Einwilligung kein Bild, ohne Ausnahme.
- Der Drohnenflug am Ort, an dem er nicht erlaubt ist. Die Prüfung kommt vor der Zusage, nicht nach der Buchung.
- Der Wunsch, mit Datenbank-Bildern zu arbeiten und sie als eigene auszugeben. Dafür ist diese Leistung die falsche Adresse.
Anfang eines solchen Vorhabens
Ein Vorhaben dieser Art beginnt mit der Liste der Verwendungen: Wofür werden die Bilder gebraucht, in welchen Formaten, für welche Dauer? Daraus entstehen Aufnahmeplan, Rechteumfang und Festpreis, bevor fotografiert wird. Bei Drohnenaufnahmen gehört die Orts- und Genehmigungsprüfung zur Vorbereitung, ihr Ergebnis entscheidet über die Zusage.
Daneben in Gestaltung